Positionspapier: Eigenkapital im Mittelstand stärken

Erklärung der Verbände der Kreditwirtschaft Brandenburg zusammen mit den Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg

Die von der Corona-Pandemie direkt oder indirekt betroffenen Unternehmen haben ab Mitte März 2020 Umsatzeinbrüche in Kauf nehmen müssen. In zahlreichen Fällen hat dies zu Verlusten und bei rund der Hälfte der Unternehmen zu Rückgängen des Eigenkapitals geführt. Entsprechend haben Bund und Land Stützungsmaßnahmen für Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte, in Form von Bürgschaften, Rekapitalisierungen und Beteiligungen vorgesehen.

Die eigenkapitalverstärkenden Programme setzen an den richtigen Stellen an. Sie bieten jedoch nur einer begrenzten Zahl an Betrieben Lösungen. Der Mittelstand benötigt allerdings in seiner Breite die Unterstützung bei der Eigenkapitalstärkung. Bisher gesunde mittelständische Unternehmen geraten ansonsten unverschuldet in eine Überschuldungssituation.

Die Verbände und IHKs fordern in ihrem Papier fünf ergänzende Maßnahmen, die auf Bundes- und EU-Ebene vorangebracht werden sollten:

  1. Steuerliche Verlustberücksichtigung verbessern und weitere steuerliche Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung umsetzen: Der wichtigste Baustein ist die Ausweitung der Möglichkeit zum Verlustrücktrag mindestens in die letzten drei bis fünf Jahre und die Erhöhung der Begrenzung auf mindestens 10 Mio. Euro. Daraus resultierende Steuerrückerstattungen werden sofort eigenkapitalwirksam und können helfen, noch in diesem Jahr die Verluste auszugleichen.
  2. Regulatorische Vorgaben bei den Eigenkapitalanforderungen in Bezug auf Unternehmen praxisgerecht ausgestalten: Hier gilt es, auf EU-Ebene bei der Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nachzusteuern. Außerdem sollten die Regelungen im EU-Beihilferecht angepasst werden.
  3. Ein kreditnahes Produkt mit Nachrang- bzw. Eigenkapitalcharakter auflegen und die Zugangskriterien für das KfW-Programm „ERP-Mezzanine für Innovation“ sowie das KfW-Programm „ERP-Kapital für Gründer“ erweitern sowie praxisnah gestalten.
  4. Zukunftsfähige Restrukturierungen auch für kleine Unternehmen ermöglichen.
  5. Zur Gewinnung von privatem Kapital ist es notwendig, den Verkauf von Kapitalanteilen von bis zu 20% steuerfrei zu stellen.

Die Erklärung wurde unterzeichnet von der der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie und Handelskammern des Landes Brandenburg, dem Genossenschaftsverband (für die Volks- und Raiffeisenbanken), dem Ostdeutschen Sparkassenverband und dem Ostdeutschen Bankenverband.

Ansprechpartnerin:

Katja Einecke
katja.einecke@ostbv.de | 030 88 777 886
Ostdeutscher Bankenverband e.V. | Hohenzollerndamm 187 | 10713 Berlin

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