#Klartext
Die Energie- und Klimaschutzagenda der Ampel: Großer Wurf oder schlecht gerechnet?
Ein Thema - zwei Meinungen
Worum geht es?
Mit seiner „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ hat der Bundesminister für Wirtschaft und Klima Mitte Januar den Startpunkt in Sachen Klimaziele, Ausbau Erneuerbarer Energien (EE) und Netzausbau sowie die entsprechenden Vorhaben seines Hauses für die Legislaturperiode bis 2025 und darüber hinaus vorgestellt.
Fazit von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck war: Der Klimaschutz in Deutschland liegt deutlich hinter den Sollwerten. Es sei absehbar, dass Deutschland die Klimaziele der Jahre 2022 und 2023 nicht erreicht. Deshalb gelte es alle Anstrengungen mehr als zu verdoppeln. Es bleibe dabei, bis 2045 Deutschland klimaneutral zu machen. Bis 2030 wolle man den EE-Anteil an der Stromerzeugung auf 80 Prozent steigern. Habeck will sämtliche dafür notwendige Gesetze und Verordnungen bis Ende 2022 auf den Weg bringen und schnürt hierfür zwei Klimaschutz-Pakete: ein erstes bis Ende April, ein zweites im Sommer.
Zu den Sofortmaßnahmen des BMWK gehören:
- Eine Novelle des EEG: Hiermit sollen die 80 Prozent erneuerbare Stromerzeugung bis 2030 erreicht werden.
- Solarenergie: Mit einem Solarbeschleunigungspaket will Robert Habeck unter anderem das Flächenpotenzial für Freiflächenanlagen ausweiten. Bei gewerblichen Neubauten wird Solarenergie auf dem Dach verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel.
- Windenergie: Der Zubau an z.B. Onshore-Anlagen soll verdreifacht werden. Dafür gelte es, die Voraussetzungen für zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren zu schaffen.
- Senkung des Strompreises: Ab 2023 soll die EEG-Umlage nicht mehr über die Strompreise, sondern über den Bundeshaushalt, sprich Steuern, finanziert werden.
- Klimaschutzverträge mit der Industrie: In der Industrie soll die Transformation in Richtung Klimaneutralität mittels Klimaschutzdifferenzverträgen gefördert werden.
- Wärmestrategie: Bis 2030 sollen 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden. Erreichen will man dies durch Förderung der kommunalen Wärmeplanung sowie der energetischen Gebäudegestaltung.
- Gebäudestandards und -förderung: Neubauten und Gebäudesanierungen sollen zu einem deutlich reduzierten Energiebedarf führen.
- Wasserstoffstrategie: Die Produktion von grünem Wasserstoff gegenüber den bisherigen Plänen soll verdoppelt werden (Anpassung der Nationalen Wasserstoffstrategie noch 2022 und zusätzliche Förderprogramme).
Wie kann man die Vorhaben bewerten?
Mit Fortschritt in Richtung Klimaneutralität
von Henrik Arhold
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition ist groß mit der Überschrift “MEHR FORTSCHRITT WAGEN” betitelt und wie Bundeskanzler Olaf Scholz es immer wieder betont, geht es der neuen Bundesregierung darum ein “Modernisierungsjahrzehnt” einzuleiten. Eine der gewaltigsten Aufgaben in diesem und in den kommenden Jahrzehnten wird es sein, eine effektive Klimaschutzpolitik zu gestalten, die es ermöglicht, dass die weltweite Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C und möglichst 1,5 °C stabilisiert werden kann, um gravierendste Auswirkungen durch die Klimakrise und damit einhergehende Klimafolgekosten einzudämmen. Für die Einhaltung dieser Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens muss auch Deutschland, das sich zu Klimaneutralität bis 2045 verpflichtet hat, seinen Anteil leisten.
Die Setzung der politischen Rahmenbedingungen für die notwendige Energiewende und den Wirtschaftsumbau gehört zu einer der Hauptaufgaben des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck. Seit seiner Amtseinführung kritisierte er bereits einige Male schonungslos die deutsche Klimaschutzpolitik der letzten 16 Jahre. So sieht Habeck bei Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland massiven Nachholbedarf. Die Ampel-Regierung starte bei den CO2-Minderungswerten nicht auf der Ziellinie, sondern mit einem „gehörigen Rückstand”.
In 2020 hat Deutschland pandemiebedingt überraschenderweise zwar sein Klimaschutzziel einer Reduktion der CO2-Emissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 einhalten können, doch bereits 2021 sank die CO2-Reduktion wieder auf 38 Prozent. Grund hierfür ist vor allem die stockende Energiewende: Aktuell befindet sich der Ausbau bei Onshore- und Offshore-Windkraft nämlich auf einem absoluten Tiefstand im Vergleich der vergangenen zehn Jahren. Als weitere Herausforderung gilt, dass durch mehr Elektroautos und die zunehmende Elektrifizierung von Industrieprozessen der Strombedarf laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bis 2030 von derzeit etwa 560 TWh (Terawattstunden) auf 715 TWh steigen wird.
Um diesen Rückstand einzuholen, die deutschen Klimaziele so schnell wie möglich wieder zu erreichen und gleichzeitig die langfristige Sicherstellung der Energieversorgung zu gewährleisten, stellte das BMWK Mitte Januar 2022 sein “Klimaschutz-Sofortprogramm” vor. In diesem werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, die den Ausbau Erneuerbarer Energien deutlich beschleunigen sollen.
Zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Ausbau der Windkraft und die Reduktion der Abstandsregelungen für Windräder in Bundesländern wie Bayern könnten wieder zu höheren Investitionen in neue Windkraftanlagen führen und somit den Windanteil am deutschen Energiemix deutlich vergrößern. Mit einem „Wind-an-Land-Gesetz“ sollen außerdem zwei Prozent der Landesfläche gesetzlich für Windkraft verankert werden – das ist signifikant mehr als bisher. Bei der häufig insbesondere auf kommunaler Ebene kritisch gesehenen Windkraft wird es darauf ankommen, dass Habeck erfolgreich mit den Ländern kooperiert, um Gegenwind, wie er aktuell beispielsweise vom Deutschen Städte- und Gemeindebund kommt, entgegenzutreten. Außerdem soll eine Solardachpflicht für Neubauten gesetzlich verankert werden. Diese Vorhaben zielen in die richtige Richtung, werden aber in der Form nicht ausreichen um bis 2030 eine erneuerbare Stromerzeugung von 80 Prozent zu erreichen. Notwendig wären eine noch schnellere Installation von Windkraftanlagen und ein massiver Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden und Freiflächen.
Angesichts von steigenden Strompreisen ist die geplante Beendigung der Finanzierung der milliardenschweren EEG-Umlage über die Stromrechnung ein wichtiger Schritt, um Privathaushalte auf dem Weg zur deutschen Klimaneutralität bei Stromkosten zu entlasten. Die Umlage soll nach einer Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ab 2023 über den Bundeshaushalt finanziert werden.
Mit der Inaussichtstellung von sogenannten Carbon Contracts for Differences (CCfD; dt.: Klimaschutzdifferenzverträge) soll der Industrie der Weg hin zu klimaneutralen Technologien erleichtert werden. Mit diesen Verträgen gleicht der Staat die häufig in frühen Investitionsphasen vorhandenen Mehrkosten klimaneutraler Technologien und Produktionsverfahren aus. Damit wird der Grundstein für einen verlässlichen Förderrahmen gesetzt und nachhaltige Kapitalanlagen für Unternehmen werden wesentlich attraktiver. Beispielsweise die energieintensive Stahlindustrie kann also darauf hoffen, dass Milliardeninvestitionen in wasserstoffbasierte Verfahren und neuen Anlagen über Jahre staatlich gefördert werden.
Insgesamt verdeutlicht die “Eröffnungsbilanz Klimaschutz” des BMWK in welcher dramatischen Lage sich Deutschland nach jahrelanger inkonsequenter Klimaschutzpolitik befindet: Die Zeit um die Klimakrise auf einer Erderwärmung von 1,5 °C bis 2 °C zu beschränken ist sehr knapp geworden. Es sind also hohe Investitionen und das Meistern von enormen logistischen Herausforderungen nötig, damit Deutschland seine Klimaziele mittel- bis langfristig noch erreichen kann.
Das BMWK scheint den sehr dringenden Handlungsbedarf beim Klimaschutz erkannt zu haben und versucht jetzt mit ersten guten Impulsen die gefährdete Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Bereich der nachhaltigen Technologien zu retten. Ob die Energiewende und der nachhaltige Umbau der Wirtschaft schnell genug stattfinden werden, lässt sich noch nicht sagen. Wichtig wird es auf jeden Fall sein, Wirtschaft und Bevölkerung mitzunehmen und für das Mammutprojekt Klimaschutz weiterhin zu begeistern, denn eines ist sicher: Je länger wir warten und je länger wir die Wirtschaftstransformation abbremsen, desto höher werden die Folgekosten in Form von Wettbewerbsnachteilen und Klimaschäden für Deutschland sein.
“Das BMWK hat den dringenden Handlungsbedarf beim Klimaschutz erkannt und versucht jetzt mit ersten guten Impulsen die gefährdete Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu retten.”
Henrik Arhold
Praktikant, Ostdeutscher Bankenverband e.V.
Kampagnenmanager & Aktivist, Fridays for future
Gute Energiepolitik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit
von Dr. Alexander Schumann
„Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit.“ So lautet eines der am meisten von Politiker/innen gebrauchten Politiker-Zitate. Es stammt von Kurt Schumacher, dem ersten Vorsitzenden der SPD nach dem Zweiten Weltkrieg. Vielleicht hatte Robert Habeck diese Worte im Kopf, als er sich daran machte, den Ist-Stand in Sachen Energie- und Klimapolitik durch das von ihm geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ermitteln zu lassen. Kommunikativ geschickt stellte er das Ergebnis der Recherche als „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ dar.
Wie in der Einleitung zu diesem Beitrag dargestellt, förderte die Bestandsaufnahme nichts Erfreuliches zutage. In Sachen Klimaneutralität gibt es eine erhebliche Soll-Ist-Abweichung. Damit sich das ändert und Deutschland wie vorgesehen ab 2045 Klimaneutralität erreicht, will der Minister Wirtschaft und Verbraucher/innen neben der Verdoppelung der Energieeinsparung ein ehrgeiziges Aufholprogramm verordnen. Dazu zählt der Ausbau der Stromerzeugung mittels erneuerbarer Quellen auf 80 Prozent.
Betrachtet man in Bezug auf dieses 80-Prozent-Ziel die Wirklichkeit, sprich die Entwicklung und den aktuellen Beitrag erneuerbarer Energiequellen sowie die geltenden technischen Parameter für Energieerzeugung und Netzstabilität, dann muss man ehrlicherweise konstatieren: Dieses Ziel ist im gesteckten Zeitrahmen schlicht fernab der Realität.
Nehmen wir zum Beleg den wohl unbestechlichsten Wirklichkeitsmesser zur Hand, die Mathematik.
Das BMWK legt bei seiner Zielfestsetzung einen jährlichen Bruttostrombedarf von 715 TWh (Terrawattstunden) zugrunde. 80 Prozent hiervon entsprechen 572 TWh. Ausgehend von einem aktuellen Anteil von ca. 40 Prozent bedeutet dies eine Verdoppelung innerhalb von zehn Jahren und damit einen Zubau von Kapazitäten zur Erzeugung von 286 TWh.
Wieso nun Realitätsferne? Das offenbart ein Blick auf Windenergie und Photovoltaik (PV), die in der BMWK-Eröffnungsbilanz prominent als Erzeugerquellen genannt werden. Gemäß der aktuellen Struktur stammen von Offshore-Anlagen 2 Prozent und von Onshore-Wind 48 Prozent sowie von PV 20 Prozent des erneuerbaren Stroms (der Rest verteilt sich v.a. auf Biomasse und Wasserkraft). Übernehmen wir diese Prozentzahlen, bedeutet das bei Windenregie einen Zehn-Jahre-Zubau von rund 6 TWh und von 137 TWh sowie bei PV von 57 TWh.
Anhand der Kapazitäten rechnen wir uns jetzt in Richtung mengenmäßige Zubaudimension vor:
- An Offshore-Wind-Anlagen mit ihrer durchschnittlichen Jahreserzeugung von 55 GWh brauchen wir insgesamt 109 oder pro Jahr ca. 14 neue Windräder in Nord- und Ostsee von nun an bis 2030.
- An Onshore-Wind sind es bei einer durchschnittlichen Jahreskapazität von um die 15 GWh pro Windrad die stattliche Zahl von 9133 Windrädern insgesamt bzw. 1141 pro Jahr oder 95 pro Monat im Zeitraum 2022-2030.
- Schließlich beläuft sich der für die Erreichung der Ziele laut Klimaschutz-Eröffnungsbilanz notwendige Umfang an PV-Zubau innerhalb von 8 Jahren auf 965.000 Anlagen (jährliche Leistung laut Fraunhofer Institut je Anlage aktuell 0,06 GWh) oder 121.000 Anlagen pro Jahr – ab sofort.
Betrachtet man den Zubau an Windkraftanlagen in den zurückliegenden 20 Jahren, so liegen die Wachstumsraten in elf Jahren an oder oberhalb des oben ermittelten Sollwertes von 1141 Windrädern, aber immerhin in neun Jahren unterhalb – gerade in den zurückliegenden Jahren deutlich darunter. An Offshore-Anlagen wurde 2021 kein einziges neues Projekt fertiggestellt. Die Branche spricht davon, dass die Ausbaulücke Wirklichkeit geworden ist. Das bedeutet, an dieser Stelle müsste erst mal wieder angekurbelt werden, was mit Sicherheit nicht von heute auf morgen möglich ist – sich dadurch aber anstauender Zubau-Bedarf zusätzlich auf die Folgejahre auftürmt. Bei der Photovoltaik bedeuten 965.000 neue Anlagen nahezu ein 50-Prozent-Plus der im Laufe der ca. letzten 20 Jahre, also seit Beginn der EEG-Förderung, installierten Zahl.
Noch gar nicht berücksichtigt ist in der Kalkulation beispielsweise, dass laut „Fachagentur Windenergie an Land“ etliche Anlagen, die aktuell Strom liefern und damit die Startrampe für jedes Plus bilden, langsam aus der Förderung fallen und Betreiber über Weiterbetrieb, Abschaltung oder Neubau entscheiden müssen. Und schließlich gestalten sich aktuell mit Corona-Lieferengpässen, Baukapazitäten am Anschlag sowie Auslaufen der EEG-Zuschüsse die Rahmenbedingungen für Projekte eher ungünstig – was sich noch in die kommenden Jahre hineinziehen wird.
Natürlich lässt sich einwenden, nur wer sich ehrgeizige Ziele setzt, wird auch Großes erreichen. Und da man 2022 und 2023 die Klimaziele verfehlen wird, müsse man nun mal ordentlich Gas geben. Allerdings lehrt die Motivationspsychologie, dass Ziele realistisch sein müssen, andernfalls führen sie zum Gegenteil, nämlich zu Frust und Resignation.
Dies gilt umso mehr, da der Zubau an erneuerbarer Erzeugerkapazität nur ein Teil der Energievision ist. Der andere besteht in der Abschaltung von Atom- und Kohlekraftwerken. Nun bedürfen Wind und Sonne als schwankende Quellen allerdings zwingend eines Netzstabilisators. Je höher der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung umso stärker rückt dieser Aspekt in den Fokus. Entweder in Form von Speichern, deren aktuelle Reife jedoch keine vernünftigen Wirkungsgrade aufzuweisen hat: Für die Herstellung eines Kilogramms Wasserstoff als Speichermedium benötigt man 50 MWh Strom, erhält bei der Verstromung desselben Kilos H2 allerdings nur etwa 20 MWh (!) zurück. Selbst wenn in den nächsten acht Jahren große technologische Verbesserungen an dieser Stelle entstünden, so liegt ihre breite Verfügbarkeit jenseits des Horizonts 2030.
Bleiben Stabilisatoren in Form grundlastfähiger Kraftwerke. Fallen Atom und Kohle weg, braucht es einen anderen Träger. Als Übergangslösung sieht das BMWK Gaskraftwerke vor und hat einen Bedarf an Zubau dieser Technologie in Höhe von 40 GW für die nächsten acht Jahre errechnet. Je nach Leistungsgrenze sind das zwischen 80 und 100 NEUE Kraftwerke bis 2030. Diesem Bedarf gegenüber steht als Zahl aktuell in Planung befindlicher und zur Inbetriebnahme im betrachteten Zeitraum vorgesehener Gaskraftwerke: 8. Auch hier klafft also eine große Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit.
Im Ergebnis all der Zahlenanalysen muss man nun nicht – wie in so manch einem Medium geschehen – mit Pippi Langstrumpf kommen, der es bekanntlich als einziger gelingt, die Mathematik und die Welt nach ihren Vorstellungen zurecht zu biegen. Aber angesichts der Tatsache, dass Energiesicherheit eine für Bürger/innen und Unternehmen neuralgische Politikaufgabe ist, wäre es nicht schlecht, die Wirklichkeit noch einmal genau nachzurechnen.
Der Schwung des BMWK in Sachen Klimaschutz ist verständlich und sicher gut gemeint. Aber gerade weil Energiepolitik so neuralgisch ist für Bürger und Unternehmen, müssen die Ziele realistisch und erreichbar sein – und vor allem Versorgungssicherheit gewährleisten.
Dr. Alexander Schumann
Leiter Politik und Konjunktur, Sonderprojekte,
Ostdeutscher Bankenverband e.V.
Veröffentlicht: 01. Februar 2022
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