Für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

Diskussionspapier von Banken, Sparkassen und Wirtschaftskammern in Mecklenburg-Vorpommern sowie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

Die Corona-Krise stellt alle vor enorme Herausforderungen. Das gilt für die Menschen und Unternehmen in unserem Land ebenso wie für die Kreditwirtschaft und die staatlichen Institutionen. Es geht jetzt um schnelle Hilfen, die auch dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden. Mit ihren jeweiligen Programmen haben Bund und Land dazu bereits enorme Kraftanstrengungen unternommen. Diese Programme werden jetzt gemeinsam mit den Kreditinstituten und den Wirtschaftskammern umgesetzt. Aus den begleitenden Gesprächen hat die Landesregierung einige wichtige Punkte herausgearbeitet und aus den unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten Anregungen gesammelt, für die sie um die Unterstützung durch die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die EU-Kommission wirbt.

 

  • Vertrauensvolle Kreditkommunikation zwischen Banken und Unternehmen, um eine bedarfsgerechte Beratung sicherzustellen.
  • Ausweitung der 100 prozentigen Haftungsgarantie des Staates für die Darlehensprogramme des Bundes, auch für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten.
  • Längere Laufzeiten bei staatlich garantierten Krediten inklusive einer möglichen Kombinierbarkeit der Hilfsmaßnahmen (Darlehen, Garantien, Kapitalmaßnahmen und Zuschüsse).
  • Anpassung der KfW-Bedingungen:
    • Verzicht auf eine eigene Risikoprüfung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei Beträgen bis 10 Mio. €,
    • Konkretisierung der Prüfungsmaßstäbe für Kreditinstitute bei der Haftungsfreistellung durch die KfW,
    • Anerkennung von Stundungsvereinbarungen zwischen Kreditnehmer und Hausbank durch die KfW.
  • Konkretisierung der Maßstäbe für branchenübliche Sorgfaltspflichten bei der Kreditvergabe im Fall einer singulären Krise durch die BaFin.
  • Mit Blick auf die Kindernotbetreuung und die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit: Möglichkeit zur Anerkennung der Beschäftigten von Banken und Sparkassen als Berufsgruppen in systemrelevanten Bereichen.
  • Erhöhung des gesetzlichen Satzes für das Kurzarbeitergeld auf 80 bzw. 87 Prozent (§105 SGB III).
  • 50 prozentige Rückbürgschaft des Bundes bei Landesbürgschaften.
  • Förderung junger innovativer Unternehmen bzw. Start Ups, auch durch eine mögliche Erhöhung der Rückgarantie des Bundes bei Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft.

Die Erklärung wurde unterzeichnet von den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern (1/2), dem Genossenschaftsverband (für die Volks- und Raiffeisenbanken), dem Ostdeutschen Sparkassenverband, dem Ostdeutschen Bankenverband sowie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.

Ansprechpartner:

Enrico Großer
enrico.grosser@ostbv.de | 030 88 777 882
Ostdeutscher Bankenverband e.V. | Hohenzollerndamm 187 | 10713 Berlin

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